Kurs- Studieninformation / Fördermittel etc.

Studieninformationen ©

Unser Institut hat sich auf die Fort- und Weiterbildung im Pflegebereich spezialisiert. Hierbei handelt es sich um Aufbaukurse (z.B. PDL-Pflegedienstleiter, HL-Heimleiter) zum bereits erworbenen Berufsabschluss.

Fort- und Weiterbildung leichtgemacht!

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Fort- und Weiterbildung an unserer Einrichtung zu belegen. Seit Jahren hat sich die Methodik der Varianten Fern-Seminar, Inhouse-Seminar bzw. Vorort-Seminar bewährt. Alle drei Varianten der Fort- und Weiterbildung sind von den Unterrichtsmodulen analog.

Unabhängig von der Studienvariante erhalten unsere Kursteilnehmer zur jeder Vorlesung ein Script mit Übungsaufgaben, damit das erworbene Wissen überprüft werden kann. Den Abschluss belegt er mit einer Hausarbeit in Form einer Belegarbeit und Kolloquium (Abschlussgespräch).

Bei allen drei Varianten ist ein Quereinstig (Einschreibung) möglich.

Bei Tagesseminaren (weniger als 16 Ustd.) mit Teilnahmebescheinigung entfällt die Hausarbeit mit Kolloquium, da diese Kurse bereits erworbenes Wissen auffrischen.

Bei Fragen zu den Abläufen, Studieninhalten und Modulen steht Ihnen ein Expertenteam zur Verfügung!

Definition der Kursvarianten:

# Fern-Kurs / Fern-Seminar

Das Fern- / Business Seminar ist eine Alternative zum herkömmlichen Seminar an unserer Einrichtung. Sie sparen Zeit und Geld und studieren unabhängig in Ihrer Freizeit von zu Hause. Im Grundpreis / Kursgebühr sind alle Kosten wie Studienmaterialien, Versandkosten, Prüfungsgebühren etc. enthalten. Die Studienzeit beträgt maximal 24 Monate. Sie haben die Möglichkeit, die Kontrollarbeiten und die Abschlussprüfung zweimal zu wiederholen. Präsenzphasen sind nicht erforderlich.

Zusätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, parallel an den dazu ausgeschriebenen Vorlesungen teilzunehmen. Die Kosten pro Vorlesung (8,0 Ustd.) betragen 82,50 Euro und werden erst fällig, wenn Sie Vorlesungen in Anspruch nehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Vorlesungen besteht nicht. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Unterrichtsstoff durch eine Vorlesung vertiefen wollen.

# Inhouse- Seminar

Bei dieser Kursvariante findet die Vorlesung in Ihrer Einrichtung statt. Der Vorteil ist, dass alle oder ein Teil der Mitarbeiter gleichzeitig an der Vorlesung teilnehmen. Diese Variante wird nur bei Tagesseminaren durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit, aus unserem Vorlesungsangebot ein oder mehrere bzw. eigene Themen zu wählen. Pro Vorlesung berechnen wir einen Tagessatz von 400,00 Euro, pro Entfernungskilometer 0,45 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ab 20 Teilnehmer/ innen berechnen wir 3,80 Euro für jede weitere Teilnahmebescheinigung.

# Vorort- Seminar

Beim Vorort- Seminar handelt es sich um die klassische Unterrichtsform. Dieses Seminar führen wir in unserer Einrichtung (Zweigniederlassungen) durch. Das Erscheinen zu den Vorlesungen ist unabdingbar. Der Vorteil ist, dass Sie in einem Seminarraum sitzen und während der gesamten Zeit am Unterricht teilnehmen. Jede Vorlesung wird pro Studienjahr mehrfach wiederholt. Die Seminarorte und Termine sowie die Vorlesungsthemen entnehmen Sie unserem Seminarplaner auf der Website. Ein Quereinstig (Einschreibung) ist jederzeit möglich. Ein Wechseln zum Fern-Seminar ist möglich, eine Erstattung des Differenzbetrages ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

Förderung der Seminare

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung nach den jeweiligen Richtlinien von Bund und Länder.

# Meister-BAföG

Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten und Schüler. Jetzt können auch Sie Ihre Fort- und Weiterbildung komplett über Meister-BAföG finanzieren. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine Aufstiegsfortbildung. Sie können zur Finanzierung Ihres Lehrgangs einen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhalten, höchstens jedoch bis zur Zeit 10.226,- Euro. Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5 Prozent (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zinsund tilgungsfrei. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie auch Unterhaltsbeiträge beziehen. Diese setzen sich ebenfalls zusammen aus Zuschuss und Darlehen. Der Zuschuss zu den Unterhaltsbeiträgen beträgt monatlich bis zu 202,– Euro.

Hinweis: Beachten Sie, dass es sich um eine Teilfinanzierung handelt und Sie diesen Betrag zurückerstatten müssen. Hinsichtlich unserer günstigen Kursgebühren und zinsfreien Ratenzahlungsmöglichkeiten ist es nicht sinnvoll, sich langfristig zu verschulden. Unter der Rubrik Ratenzahlung entnehmen Sie die Höhe der monatlichen Rate für den jeweiligen Kurs.

# Qualifizierungsscheck Hessen

Das Bundesland Hessen unterstützt mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitern). Wenn Sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, in Hessen wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung erhalten.
50 % der Lehrgangskosten, bis zu 500,– Euro pro Person und Jahr werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Die Qualifizierungsschecks können bei einem Zertifizierten Bildungsanbieter eingereicht werden. Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung. Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.

# Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen (NRW)

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein- Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,– Euro pro Bildungsscheck. Der Bildungsscheck ist gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) arbeiten und die seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Sollten Sie während dieser Zeit aber aus Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben, können Sie den Bildungsscheck dennoch beziehen.
Bei der Wahl Ihres Lehrgangsthemas sind Sie relativ frei. Denn das Fortbildungsinstitut muss nicht in NRW liegen. Wichtig ist nur, dass das Institut anerkannt ist. Sie erhalten den Bildungsscheck nach einem verpflichtenden, aber kostenlosen Beratungsgespräch bei zugelassenen Stellen.
Ausführliche Infos zum Bildungsscheck sowie Hinweise, wo die Beratungen stattfinden, erhalten Sie unter www.esf.nrw.de

# Bildungsgutschein (Bundesagentur für Arbeit)

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Grundsätzliches

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
D ie Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Einlösen des Bildungsgutscheins

Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt. Der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

Was müssen Sie beachten

Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel inhaltlicher Art, zugestimmt werden. Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist auch in Frage gestellt, wenn ein Weiterbildungsinteressent in die Weiterbildung aufgenommen wurde, obwohl er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird. Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Maßnahmeeintritt vom Bildungsträger der zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt wird.
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit ein. Die obigen Ausführungen gelten in gleicher Weise für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten.

# M&B - Stipendium

Jedes Schuljahr vergeben wir nach festen Kriterien Stipendien an Kursteilnehmer/ innen, um benachteiligten Personen Chancengleichheit zu geben. Das Stipendium kann ganz oder teilweise erteilt werden. Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums sind:

Um ein Stipendium zu erhalten, sind gesonderte Anträge zu stellen. Zusätzlich sind Nachweise zu erbringen, dass der besondere Fall vorliegt, der ein Stipendium rechtfertigt. Nach Eingang des Antrages mit den Nachweisen wird im Vorstand kurzfristig entschieden. Der Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.

Antrag Stipendium

# Steuern sparen

Auch der Staat hat erkannt, dass er seine Bürger in Sachen Fort- und Weiterbildung fördern muss. Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs macht es jetzt möglich, berufsbegleitende Weiterbildung in unbegrenzter Höhe steuerlich abzusetzen. Sie können diese als Werbungskosten absetzen, sofern Sie angestellt sind. Wenn Sie als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Selbstständiger tätig sind, geben Sie die Lehrgangskosten als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung an.

Folgende Auslagen können Sie geltend machen:

Sie können die Lehrgangsgebühren als solche absetzen. Zusätzlich begleitende Kosten, wie z. B. Seminar- und Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel (wie der Kauf eines PCs, Software, Bücher, Fachzeitschriften), Kosten für Fahrten und Übernachtungen, Zinsen – sofern Sie für Ihren Kurs einen Kredit aufnehmen –, unter Umständen ein Arbeitszimmer usw. Aber Achtung: Das Finanzamt darf den häuslichen Arbeitsplatz überprüfen. Am besten fragen Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach genauen Informationen. Sie sehen: Der Staat ist bereit, Ihre Weiterbildung zu honorieren und weniger Steuern von Ihnen zu verlangen. Mehr noch als bisher wird Ihre Fort- und Weiterbildung dadurch für Sie zur lohnenden Geldanlage.

(M&B Inst. Ltd. //Stand / 24. Juli 2009)