Mit Beschluss der Geschäftsleitung werden derzeit keine ESF-Förderungen (Qualifizierungsscheck, Bildungsprämie, Prämiengutschein) zur Verrechnung angenommen. Grund dieser Maßnahme sind die erschwerten Abrechnungsmodalitäten gegenüber der staatlichen Abrechnungsstellen (ESF),
Aus diesem Grund fördern wir die Kurse unserer Bildungseinrichtung mit dem M&B-Stipendium (z. B. 30 Prozent Rabatt und mehr). Institutsleitung |
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,– Euro pro Bildungsscheck.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Kriterien für einen Bildungsurlaub bei dieser Kursvariante nicht gegeben sind, da es sich um einen Fernkurs (Online-Kurs) handelt. Ungeachtet dessen bieten wir in unserem Fort- und Weiterbildungsprogramm keinen Bildungsurlaub an.